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   BVerwG, 26.10.1977 - VII P 6.76   

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https://dejure.org/1977,1559
BVerwG, 26.10.1977 - VII P 6.76 (https://dejure.org/1977,1559)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1977 - VII P 6.76 (https://dejure.org/1977,1559)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1977 - VII P 6.76 (https://dejure.org/1977,1559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamte im Vorbereitungsdienst - Verbot der Freistellung - Personalrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Was im konkreten Fall als im wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, daß es eine Ungleichbehandlung rechtfertigt, hat regelmäßig der Gesetzgeber zu entscheiden (BVerfGE 6, 273 [280]; 10, 59 [73]; 13, 225 [228]).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Was im konkreten Fall als im wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, daß es eine Ungleichbehandlung rechtfertigt, hat regelmäßig der Gesetzgeber zu entscheiden (BVerfGE 6, 273 [280]; 10, 59 [73]; 13, 225 [228]).
  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Dabei hat der Gesetzgeber eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]), die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar wäre, oder anders ausgedrückt, wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt und sie deshalb unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint (vgl. u.a. BVerfGE 15, 167 [201]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Dabei hat der Gesetzgeber eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]), die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar wäre, oder anders ausgedrückt, wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt und sie deshalb unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint (vgl. u.a. BVerfGE 15, 167 [201]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Was im konkreten Fall als im wesentlichen gleich und was als so verschieden anzusehen ist, daß es eine Ungleichbehandlung rechtfertigt, hat regelmäßig der Gesetzgeber zu entscheiden (BVerfGE 6, 273 [280]; 10, 59 [73]; 13, 225 [228]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Dabei hat der Gesetzgeber eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 14, 221 [238]; 15, 167 [201]), die erst dort endet, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar wäre, oder anders ausgedrückt, wo ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt und sie deshalb unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheint (vgl. u.a. BVerfGE 15, 167 [201]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Ob der Gesetzgeber dabei jeweils die gerechteste oder zweckmäßigste Regelung getroffen hat, ist verfassungsrechtlich ohne Bedeutung (BVerfGE 17, 319 [330 ff.]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 6.76
    Der Gleichheitssatz ist, wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stets herausgestellt hat (vgl. hierzu BVerfGE 9, 334 [337]), ein den Gesetzgeber bindendes Willkürverbot.
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Von einer Regelungslücke kann daher auch hier keine Rede sein (vgl. zum BremPersVG: Beschluß des Senats vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 57 f.), zumal das Rahmenrecht des Bundes in § 104 BPersVG für diesen Bereich ausdrücklich Sonderregelungen zuläßt, wenn es auch nicht dazu verpflichtet (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 6.76 - Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

    Verpflichtet hierzu sind sie jedoch nicht (Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 6.76 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 3]).
  • OVG Brandenburg, 12.06.1997 - 6 A 77/95

    Einstellung wissenschaftlicher Angestellter; Außeruniversitäre

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